Versicherte die bereits Leistungen der Pflegekasse erhalten, haben Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst. Bei Erhalt von Pflegegeld sind diese Beratungen wie folgt verpflichtend vorgeschrieben:

Bei Pflegegrad 2 + 3:
1x pro Halbjahr

Bei Pflegegrad 4 + 5:
1x pro Vierteljahr

Bei Pflegegrad 1:
Die Beratungsbesuche sind nicht verpflichtend, können jedoch bei Bedarf bis  zu 2x jährlich von den Versicherten in Anspruch genommen werden.

Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin mit uns!