Versicherte die bereits Leistungen der Pflegekasse erhalten, haben Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst. Bei Erhalt von Pflegegeld sind diese Beratungen wie folgt verpflichtend vorgeschrieben:
Bei Pflegegrad 2 + 3:
1x pro Halbjahr
Bei Pflegegrad 4 + 5:
1x pro Vierteljahr
Bei Pflegegrad 1:
Die Beratungsbesuche sind nicht verpflichtend, können jedoch bei Bedarf bis zu 2x jährlich von den Versicherten in Anspruch genommen werden.
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Als anerkannter Pflegedienst, sind wir berechtigt die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungen nach §37 Abs.3 SGB XI bei Ihnen durchzuführen. Die Kosten hierfür übernehmen die Pflegekassen -
Ebenso sind wir berechtigt bei Ihnen zu Hause individuelle Schulungen am Krankenbett durchzuführen. Hierbei werden beispielsweise fachgerechte Umlagerungen gezeigt, verschiedene Transfertechniken geübt oder sonstige Hilfestellungen im Bereich der täglichen Körperpflege demonstriert -
Unsere Pflegefachkräfte verfügen über eine hohe Fachkompetenz und stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite
Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin mit uns!