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Wir übernehmen die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen -
Es spielt keine Rolle, ob Sie nur stundenweise (z.B. wegen privater Erledigungen) bzw. wochenweise (z.B. wegen Urlaub, Krankheit) verhindert sind -
Während Ihrer Abwesenheit vertreten wir Sie im Bereich der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Betreuung/Beaufsichtigung Ihres Angehörigen -
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden bis zum gesetzlich vereinbarten Höchstsatz von der Pflegekasse übernommen -
Dieses Angebot steht Ihnen bereits ab dem Pflegegrad 2 zu. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Angehörigen mindestens ½ Jahr zuvor gepflegt haben
Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig einen Termin, damit wir die Pflege oder die Betreuung Ihres Angehörigen optimal planen können.